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Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 2. September 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
anliegend übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Vierten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung - Vierter Biopatentbericht -. *

Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung der Aufforderung aus Ziffer II.5. des vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 beschlossenen interfraktionellen Antrags "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen" (Bundestagsdrucksache 17/8344) nach, ein staatliches Biopatent-Monitoring aufzubauen und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen. Zuletzt hatte die Bundesregierung am 18. August 2018 den dritten Bericht für den Beobachtungszeitraum 2016 und 2017 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 19/3900).

Mit vorzüglicher Hochachtung
Christine Lambrecht

* wird als Bundestags-Drucksache 19/22255 verteilt


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