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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 540/17 (PDF) vom 30.06.17



Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
(2014-2020)

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 (BR-Drucksache 072/14(B) HTML PDF festgelegt, den Benennungszeitraum der Bundesratsbeauftragten zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" auf dreieinhalb Jahre zu begrenzen, um damit zur Halbzeitbewertung (midtermreview) eine Neubenennung zu ermöglichen.

Zur Neubenennung stehen folgende spezifische Programmausschüsse an:

  • 1. Strategische Zusammensetzung1
  • 2. Europäischer Forschungsrat (ERC), künftige und neu entstehende Technologien (FET) und Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA)1
  • 3. Forschungsinfrastrukturen1
  • 4. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)2
  • 5. Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung2
  • 6. Raumfahrt2
  • 7. KMU und Zugang zur Risikofinanzierung2
  • 8. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen1
  • 9. Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft1
  • 10. Sichere, saubere und effiziente Energie1
  • 11. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr1
  • 12. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe1
  • 13. Europa in einer sich verändernden Welt: inklusive, innovative und reflektierende Gesellschaften1
  • 14. Sichere Gesellschaften - Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas sowie seiner Bürgerinnen und Bürger1

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

  • 1. Das Vorschlagsrecht liegt bei K.
  • 2. Das Vorschlagsrecht liegt bei Wi.

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