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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 561/18 (PDF) vom 09.11.18



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/5590 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes - Drucksachen 19/4456, 19/4548 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 30.11.18
Erster Durchgang: Drucksache. 381/18 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz werden die Wörter " § 73 des Asylgesetzes" durch die Wörter "Das Asylgesetz" ersetzt.

2. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

"1. § 73 wird wie folgt geändert:".

3. Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Buchstaben a und b.

4. In dem neuen Buchstaben a wird Absatz 3a wie folgt geändert:

  • a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    " § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Nummer 1, 4 bis 7 und Absatz 3 sowie § 16 gelten entsprechend, hinsichtlich der Sicherung der Identität durch erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 16 Absatz 1 Satz 1 und 2) mit der Maßgabe, dass sie nur zulässig ist, soweit die Identität des Ausländers nicht bereits gesichert worden ist."

  • b) In Satz 3 wird das Wort "kann" durch das Wort "soll" ersetzt.

5. Folgende Nummer 2 wird angefügt:

"2. Dem § 75 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Die Klage gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs (§ 73 Absatz 3a Satz 3) hat keine aufschiebende Wirkung." "


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