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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 570/09 (PDF) vom 19.06.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 19. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/13416 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes - Drucksache 016/12851 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
    • a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
      • "1. Nach § 57 Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

        "Soweit die Energieerzeugnisse für die Ausführung forstwirtschaftlicher Arbeiten verwendet worden sind, wird eine Steuerentlastung gewahrt, wenn und soweit sie unter den Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 uber die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "Deminimis"-Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5) zulassig ist.""

    • b) In Nummer 2 wird der dem § 67 anzufügende Absatz 10 wie folgt gefasst:

      (10) § 57 Absatz 6 findet für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009 keine Anwendung. Der Antrag auf die Steuerentlastung für das Verbrauchsjahr 2008 kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 gestellt werden.

  • 2. Artikel 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    • a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

      "Artikel 1 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europaischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt."

    • b) Satz 2 wird aufgehoben.


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages


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