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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 571/2/14 vom 17.12.14



Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015)

Punkt 3 der 929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Die Länder und der Bund tragen eine gemeinsame Verantwortung für gute Rahmenbedingungen für die Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder begrüßen es deshalb, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages der Kulturetat erhöht wurde und damit wichtige Impulse für die Kulturpolitik gesetzt werden können.
  • 2. Die Länder und der Bund eint der Anspruch, durch eine qualitätsorientierte Förderung des Films die außergewöhnliche kulturelle Vielfalt im audiovisuellen Angebot abzusichern und damit auch mittelbar zum Erfolg der deutschen Filmindustrie beizutragen. Komplementär zu den Filmförderungen durch die Länder leistet die wirtschaftliche Förderung des bei der Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelten Deutschen Filmförderfonds (DFFF) einen wichtigen Beitrag zur deutschen und europäischen Filmkultur.
  • 3. Gleichzeitig hat der DFFF maßgeblich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Medienwirtschaft beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Deutschland nachhaltig verbessert. Der Medienstandort Deutschland zeichnet sich durch eine gute Filminfrastruktur und sehr gut ausgebildete Filmschaffende aus. Durch den DFFF ist es gelungen, diese Standortvorteile auszubauen und große international erfolgreiche Filmproduktionen nach Deutschland zu holen. Von dieser Entwicklung haben zahlreiche Regionen Deutschlands und mittelbar auch der Technologiestandort Deutschland, beispielsweise im Bereich von Postproduktion und Visual Effects, profitiert. Aufgrund der Nachhaltigkeit dieses Engagements der Bundesregierung konnte sich Deutschland zu einem führenden Standort für große internationale Filmproduktionen in Europa entwickeln. Deutsche Filmproduktionen prägen das Deutschlandbild im Ausland positiv mit.
  • 4. Der Bundesrat hält es zur Sicherung der Kontinuität dieser positiven Entwicklung für wichtig, die finanzielle Ausstattung des DFFF auf einem angemessenen Niveau sicherzustellen. Daher sieht er die für den Bundeshaushalt 2015 vorgesehene Kürzung um 10 Mio. Euro von 60 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro mit Sorge. Im Jahre 2013 lag das Budget des DFFF noch bei 70 Mio. Euro. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Mittel für den DFFF im Haushaltsjahr 2016 mindestens wieder auf das Niveau von 2014 (60 Mio. Euro) aufgestockt werden sollten, damit die Bundesrepublik Deutschland weiterhin einen Spitzenplatz für nationale und internationale Filmproduktionen einnehmen kann.
  • 5. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes den Deutschen Filmförderfonds über 2017 hinaus grundsätzlich absichert. Es ist wichtig, dass der DFFF auch künftig in seiner Höhe und flexiblen Ausgestaltung ein verlässliches Fundament für vielfältige deutsche und internationale Filme bilden kann.

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