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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 577/2/09 vom 08.07.09



Antrag des Landes Baden-Württemberg
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Punkt 15 der 860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

Der Bundesrat möge die Entschließung in der Empfehlungsdrucksache 577/1/09 Buchstabe B Ziffer 2 mit der Maßgabe fassen, dass Buchstabe c wie folgt formuliert wird:

  • "c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen,
    • aa) ob die Genehmigungen von Sportordnungen widerrufen werden sollen soweit sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich hierbei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden
    • bb) ob Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, verboten werden soll."

Begründung (nur für das Plenum):

Mit Beschluss vom 18. Juni 2009 (zu Drucksache 577/09 (PDF) ) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, bei Sportdisziplinen wie IPSC-Schießen und Spielen mit realer Tötungs- und Verletzungssimulation wie Paintball nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Im Hinblick auf eine Entscheidung über ein generelles Verbot des IPSC-Schießens und von Paintball sollten die Ergebnisse der vom Deutschen Bundestag erbetenen Prüfung vorliegen.


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