umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 578/1/09 vom 26.06.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

860. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009

A.

  • 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung: "Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bundestages in zu Drucksache 578/09. Der Bundesrat erwartet, dass die zuständigen Stellen des Bundes die zuständigen Behörden der Länder in den in Rede stehenden Bereichen (Standardsetzung, technische Richtlinien und Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten) rechtzeitig informieren, an der Erarbeitung der einschlägigen Regelungen beteiligen und nur mit dem Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern oder dessen jeweiliger Nachfolgeorganisation abgestimmte Entscheidungen treffen."

Begründung

Der Bundesrat hatte am 06.03.2009 zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - BR-Drs. 062/09(B) HTML PDF - und u. a. um Einfügung zusätzlicher Regelungen in § 8 Absatz 4 gebeten. Mit diesen zusätzlichen Regelungen sollte sichergestellt werden, dass die Länderinteressen insbesondere bei Vorgaben und Festlegungen im Bereich Standardisierung, die sich auf die Informationstechnik in der Verantwortung der Länder und Kommunen auswirken können, gewahrt bleiben.

Der Bundesrat erkennt grundsätzlich das berechtigte Interesse des Bundes an, seine IT-Systeme durch geeignete Maßnahmen zu schützen, indem er technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung festlegt und Maßnahmen ergreift, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Er will das weitere Gesetzgebungsverfahren daher nicht verzögern. Andererseits muss den berechtigten Interessen der Länder Rechnung getragen werden.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.