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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 581/18 (PDF) vom 16.11.18



Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"

Freistaat Thüringen Erfurt, 13. November 2018
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt die Klimaschutzziele von Paris. Der Bundesrat betrachtet es als richtungsweisend, dass sich die Staatengemeinschaft im Dezember 2015 in Paris auf ein verbindliches Klimaschutzabkommen geeinigt hat, in dem sie sich zu dem Ziel bekennt, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen und sich die Staaten darüber hinaus anstrengen wollen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.
  • 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorsorge vor den Gefahren und Folgen des Klimawandels gehobene Priorität einzuräumen ist.
  • 3. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Klimaschutz als Staatsziel ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen.
  • 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher darum, sich bei den zur Zeit im Deutschen Bundestag laufenden Beratungen zu Fragen der Änderungen des Grundgesetzes im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) -BR-Drs.165/18- dafür einzusetzen, den Klimaschutz als Staatsziel im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

Begründung:

Bei der Weltklimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich die Vertragsstaaten erstmals auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Inkrafttreten und der jeweiligen Ratifizierung des Übereinkommens bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen.

Die Umsetzung des Abkommens muss nun von den nationalen Regierungen vollzogen werden. Deutschland trägt als viertgrößte Industrienation der Welt eine herausragende Verantwortung für den globalen Klimaschutz. Um die Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich bewältigen zu können, ist das Erreichen der internationalen und nationalen Klimaschutzziele unabdingbar.

Die Dürre des Sommers 2018 in vielen Regionen von Deutschland führt beispielhaft vor Augen, welche Folgen der Klimawandel auch in Deutschland haben kann und wie wichtig deshalb eine zielgerechte Klimaschutz-Politik ist.

Angesichts der Bedeutung des Klimaschutzes ist dieser auch verfassungsrechtlich ausdrücklich zu verankern. Dieser Bedeutung Rechnung tragend sollte der Klimaschutz als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz Erwähnung finden. Hierzu wäre eine ergänzende Konkretisierung des in Artikel 20a Grundgesetz aufgeführten Staatsziels "Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage" denkbar.

Die Verpflichtung zum Klimaschutz sollte nunmehr im Rahmen der laufenden Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 165/18 (PDF) ) aufgenommen werden.


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