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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 607/09 (PDF) vom 19.06.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/13415 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen - Drucksache 016/13159 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 und 5 werden aufgehoben, Nummer 4 wird Nummer 1 und wie folgt gefasst:
    • "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

      "(2) Ist der Empfänger selbst an der Herstellung oder dem Umbau beteiligt, so darf er das Baugeld in Höhe des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistungen für sich behalten.""

  • b) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

    "2. In Absatz 3 Nummer 1 wird das Wort "Anspruch" durch das Wort "Ansprüche" ersetzt."


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages


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