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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 617/1/08 vom 05.09.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG-Reformgesetz - FGG-RG)

847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

A.

Der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat,

  • 1. festzustellen, dass das Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf,
  • 2. dem Gesetz zuzustimmen.

Begründung zu 1:

Der Bundesrat ist in seiner Stellungsnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juli 2008 von einer Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes gemäß Artikel 104a Abs. 4 GG ausgegangen, weil mit ihm Verpflichtungen zur Erbringung von Geldleistungen begründet werden - vgl. BR-Drs. 309/07(B) HTML PDF , Ziffer 3 -. Hieran ist festzuhalten. Auch wenn die Mehrbelastungen der Länder im Vergleich zur Konzeption im Gesetzentwurf geringer ausfallen, bleibt es - wie oben beschrieben - in einigen Punkten bei einer zusätzlichen Kostenbelastung der Länderhaushalte.


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