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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 620/11(B) HTML PDF vom 25.11.11



Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 3 Satz 2

In Artikel 3 Satz 2 ist die Angabe "Artikel 1 Nummer 8" durch die Angabe "Artikel 1 Nummer 9" zu ersetzen.

Begründung:

Die Änderung dient der sachlichen Richtigstellung der Fundstelle, um das Gewollte zu erreichen.


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