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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 620/1/11 vom 11.11.11



Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See

890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

1. Zu Artikel 3 Satz 2

In Artikel 3 Satz 2 ist die Angabe "Artikel 1 Nummer 8" durch die Angabe "Artikel 1 Nummer 9" zu ersetzen.

Begründung:

Die Änderung dient der sachlichen Richtigstellung der Fundstelle, um das Gewollte zu erreichen.

B

  • 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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