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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 623/1/05 vom 12.09.05



Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Zu den Eingangsworten

    Die Eingangsworte sind wie folgt zu fassen:

    • "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"

    Begründung

    Das Gesetz bedarf nach Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates, da z.B. in Artikel 1, § 1 Abs. 2 Verwaltungszuständigkeiten der Länder geregelt werden. Sollten sich zukünftig weitere national zuständige Behörden ergeben könnte es sich sowohl um Bundes- als auch Länderbehörden handeln. Mindestens im zweiten Fall würde in das Verwaltungshandeln der Länder eingegriffen.

    Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit wird auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 31.01.1997und 07.11.1997 - BR-Drs. 957/96 (Beschluss) und BR-Drs. 777/97 (Beschluss) - hingewiesen.

  • 2. Zu Artikel 1 Abs. 2

    In Artikel 1 Abs. 2 ist das Wort "ohne" durch das Wort "mit" zu ersetzen. Begründung

    Die im Wege der Rechtsverordnung vorgesehene Bestimmung von Polizeibehörden, die das Europol-Informationssystem abfragen können, berührt die Interessen der Länder. Dem ist durch Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnung Rechnung zu tragen.


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