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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 631/16 (PDF) vom 04.11.16



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10067 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze - Drucksache 18/9418 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 25.11.16
Erster Durchgang: Drucksache. 279/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 5 Buchstabe b werden nach dem Wort "Nettoeinkommens" die Wörter "und des Haushaltsnettoeinkommens" eingefügt.
  • b) In Nummer 9 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa werden nach dem Wort "Art" die Wörter "der Arbeitssuche in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden," eingefügt.

2. § 7 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    • aa) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
    • bb) Folgende Nummer 5 wird angefügt:

      "5. Behinderung:

      • a) amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft,
      • b) Grad der Behinderung."
  • b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    • aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Schichtarbeit" die Wörter "in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden" eingefügt.
    • bb) In Nummer 2 Buchstabe e wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
    • cc) Nummer 3 wird aufgehoben.

3. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

  • a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

    "1. Name der Gemeinschaftsunterkunft,".

  • b) Die bisherigen Nummern 1 bis 7 werden die Nummern 2 bis 8.

4. § 13 wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort "die" die Wörter "insbesondere wegen einer Krankheit oder Behinderung" eingefügt.
  • b) In Absatz 7 Satz 1 werden nach der Angabe " § 7" die Wörter "Absatz 1 Nummer 5," eingefügt und werden die Wörter "Nummer 3 und 4" durch die Wörter "Nummer 4 und 5" ersetzt.

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