- 837. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 12. Oktober 2007:
Der Präsident des Senats Bremen, den 11. September 2007
der Freien Hansestadt Bremen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 11. September 2007 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
- Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, den Antrag gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung am 21. September 2007 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen
Bürgermeister
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- 1. das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten, um damit tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und
- 2. einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen für die Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten.
Zum Verfahren für die Festsetzung eines Mindestlohnes verweist der Bundesrat auf seinen Gesetzentwurf (Drs. 622/07 (PDF) ). Er stellt dazu fest, dass bei Anlegung der in diesem Gesetzentwurf formulierten Kriterien derzeit eine Untergrenze von 7,50 €/Stunde - unbeschadet der Prüfung und Feststellungen der künftigen Mindestlohnkommission - als angemessen erscheint.
Begründung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen angemessenen Lebensunterhalt durch eigenes und von staatlichen Transferleistungen unabhängiges Arbeitseinkommen sichern können.
Nachdem im weitaus größten Teil der EU-Staaten gesetzliche Mindestlöhne zum Standard arbeitsrechtlicher Beziehungen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen gehören, hält es der Bundesrat für geboten, auch in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen einzuführen.
In Anerkennung der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie soll den Tarifparteien mit der Ausdehnung des Geltungsbereiches des Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche die Möglichkeit gegeben werden, branchenspezifische Mindestlöhne festzulegen.
Da aber weder die Tarifparteien noch die tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Prinzip existenzsichernder Bezahlung verbindlich und flächendeckend verwirklichen muss der Gesetzgeber ergänzend durch die Festlegung eines absoluten Mindestlohns steuernd eingreifen.
Mindestlöhne dienen auch der Etablierung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums:
Die Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine steigende Binnennachfrage sind wichtige Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung.
Die gesetzliche Regelung von Mindestlöhnen ist auch im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen eines fairen Wettbewerbs in der Europäischen Union notwendig.