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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu637/07 vom 02.10.07



Berichtigung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe

Deutscher Bundestag Berlin, den 1. Oktober 2007
Der Direktor

An den Herrn
Direktor des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 115. Sitzung am 20. September 2007 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe - Bundestagsdrucksachen 016/5385, 016/6458 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgenden Berichtigungen vorzunehmen:

  • 1. In Artikel 12 Nr. 2 des Gesetzes wird in § 2 Abs. 2 die Angabe " Absatz 1 Nr. 1" durch die Angabe "Absatz 1 Nr. 4" ersetzt.
  • 2. Artikel 12 Nr. 2c Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:
    • aa) In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter "Diploms, das den Mindestanforderungen des Artikels 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG (Nr. ) L 209 S. 25) entspricht, oder durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses, das den Mindestanforderungen des Artikels 1 Buchstabe b der genannten Richtlinie" durch die Wörter "Ausbildungsnachweises, der den Mindestanforderungen des Artikels 13 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 11 Buchstabe c und Artikel 12 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU (Nr. ) L 255 S. 22)" ersetzt."

(Dr. Stelzl)


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