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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 645/1/18 vom 01.04.19



Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge - Antrag des Freistaates Bayern -

976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019

A

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:

1. Zu Absatz 1 Satz 4

Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

Folgeänderung:

In der Begründung sind in Absatz 6 die Sätze 2 bis 5 zu streichen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Ziel des vorliegenden Entschließungsantrags, eine Prüfung der Möglichkeiten für die Beendigung oder Reduzierung der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der GKV durch die Bundesregierung zu veranlassen, ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der Entschließungsantrag weist zutreffend darauf hin, dass die Frage der Finanzierung Bestandteil dieser Prüfung sein muss. Gerade weil aber zunächst eine Prüfung der möglichen Maßnahmen stattfinden soll, erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll zu sein, bereits konkrete Festlegungen hinsichtlich der Finanzierung einer eventuell erforderlichen Kompensation von Mindereinnahmen der GKV zu treffen.

B

2. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.


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