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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 649/05 (PDF) vom 23.08.05 EU - A



Entschließung des Bundesrates
zur Europäischen Forststrategie

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 23. August 2005

Der Staatssekretär

An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

  • Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie zuzuleiten.

Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Böhmler

Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat nimmt Bezug auf die Entschließung des Europäischen Rats vom 30.05.2005, mit welcher der Rat den Bericht der Europäischen Kommission zur Durchführung der EU-Forststrategie zur Kenntnis nimmt und die Kommission mit der Erstellung eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Forstwirtschaft bis Mitte 2006 beauftragt.

Aufgrund der forstpolitischen Zuständigkeit der Länder bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Ausarbeitung des einjährigen "EU-Aktionsplans Forst" intensiv zu begleiten und hierbei folgende Positionen zu vertreten:

  • 1. Zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und im Hinblick darauf, dass die EU-Verträge keine gemeinsame Forstpolitik vorsehen, ist es erforderlich, der forstpolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auch bei der Umsetzung der forstlich relevanten EU-Sektorpolitiken Rechnung zu tragen.
  • 2. Forstwirtschaft in Europa zeichnet sich aus durch Multifunktionalität und Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Fortschreibung der Europäischen Forststrategie sind, aufbauend auf den nationalen Forstpolitiken, diese Ziele der Forstwirtschaft der EU-25 als Maßstab für Prozesse mit forstlicher Relevanz auf europäischer und internationaler Ebene zu definieren.
  • 3. Hierzu bedarf es funktionsfähiger Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen, einer federführend mit der Umsetzung der EU-Forststrategie und künftige EU-Aktionspläne beauftragten Organisationseinheit bei der Europäischen Kommission und klarer Zuständigkeiten des Ständigen Forstausschusses.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach Vorlage des Entwurfs für den "EU-Aktionsplan Forst" durch die Europäische Kommission über die Ergebnisse zu berichten.


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