umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 677/1/10 vom 06.12.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/25/EG hinsichtlich der Vorschriften für gemäß dem Flexibilitätssystem in Verkehr gebrachte Motoren KOM (2010) 607 endg.

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission den bisherigen Anstrengungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zuwiderläuft und dem Erfordernis einer zeitlichen Harmonisierung der Anforderungen des europäischen Rechts an die Luftqualität und an die Emissionsbegrenzungen nicht Rechnung trägt.

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bei der EU insgesamt darauf hinzuwirken, dass die europäische Immissionsschutz- und Emissionsgesetzgebung harmonisiert werden.

    Der Bundesrat verweist außerdem auf seine Stellungnahme vom 24. September 2010 - BR-Drucksache 418/10(B) HTML PDF .

    U (bei Annahme entfällt Ziffer 2)

  • 2. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Bedingungen für die Anwendung des Flexibilitätssystems anzupassen, um den Herstellern von Motoren land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen beim Übergang zur nächsten Abgasstufe eine vorübergehende Erleichterung zu bieten.

    Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass der Vorschlag den Anstrengungen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte prinzipiell zuwiderläuft. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 24. September 2010 - BR-Drucksache 418/10(B) HTML PDF -.

    Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass einerseits der für den Übergang zur Abgasstufe III B erforderliche technologische Sprung mit beträchtlichen Entwicklungs- und Umstellungskosten verbunden ist und andererseits die durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöste Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der deutschen Landtechnikindustrie die Spielräume für Weiterentwicklungen stark eingeschränkt hat.

    Der Bundesrat hält daher auch in Anbetracht des von Zugmaschinen im ländlichen Raum verursachten insgesamt geringen Anteils an Gesamtemissionen die lediglich bis Ende 2013 vorgesehenen Erleichterungen für tragbar.

    Begründung zu Ziffer 2 (nur gegenüber dem Plenum):

    Die gegenüber anderen Sektoren längeren Entwicklungszyklen führen dazu, dass nicht für alle Traktorenarten und -klassen Motoren der Abgasstufe III B rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, so dass die Umstellung auf die neue Abgasstufe III B für alle Zugmaschinen nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann. Traktorenhersteller müssen die Konstruktion ihrer Traktoren vollständig an die geänderten Motoren anpassen und können mit diesem Anpassungsprozess jeweils erst beginnen, wenn der neue emissionsärmere Motor vollständig entwickelt ist.

    Seit Anfang 2009 leidet zudem der Großteil der Traktorenhersteller in der EU unter der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, die unerwartet und heftig über den Wirtschaftszweig hereingebrochen ist, und insbesondere auch die wirtschaftliche und finanzielle Situation der deutschen Landtechnikindustrie sich in 2010 im Vergleich zu 2009 - im Gegensatz zu dem generellen Trend im Maschinen- und Anlagenbau - deutlich verschlechtert hat.

    Die mit dem Vorschlag bezweckte Erweiterung der Flexibilität hat schließlich geringe Auswirkungen auf die allgemeine Luftqualität, da weniger als 0,3 Prozent der Gesamtemissionen von Feinstaub und Stickoxiden von Zugmaschinen verursacht werden. Damit bewegen sich die jährlichen Auswirkungen des Vorschlags auf die Luftqualität maximal im Zehntel-Promille-Bereich.

    AV (entfällt bei Annahme von Ziffer 1)

B

  • 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.