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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 680/1/10 vom 12.11.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Haushaltsbegleitgesetz 2011
(HBeglG 2011)

877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010

A

  • 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

  • 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, zu dem Gesetz die nachstehende Entschließung anzunehmen:

Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses für die Inanspruchnahme des Elterngeldes eine weitere materielle Voraussetzung beschlossen. Elterngeld kann eine grundsätzlich berechtigte Person danach nur noch erhalten, wenn deren zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat. Sofern auch eine andere Person berechtigt ist, gilt eine Grenze von 500.000 Euro für die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen.

Diese Ausgestaltung als anspruchsausschließender Tatbestand hat zur Folge, dass die neu eingeführte Einkommensgrenze für die mit der Verwaltung des Elterngeldes beauftragten Stellen zu erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach der Neuregelung viele Elterngeldbescheide unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergehen müssen, da zum Zeitpunkt der Antragstellung der maßgebende Einkommensteuerbescheid vielfach noch nicht vorliegen wird. Dies führt zu unnötiger Rechtsunsicherheit.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die dargestellten Probleme in einem neuen Gesetzgebungsverfahren sachgerecht im Sinne der Länderverwaltungen und der betroffenen Anspruchsberechtigten zu lösen und damit den erheblichen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden. Dazu sollten praktikable Alternativen überlegt und geprüft werden. Ein gangbarer Weg könnte eine Mitteilungspflicht der Finanzbehörden der Länder sein.

Der Bundesrat bittet, dass bereits im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens auch die obersten Finanz- und Sozialbehörden der Länder beteiligt werden, damit auch deren Fachkenntnis in die gesetzliche Neuregelung einfließen kann.

C

Im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen.


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