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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 684/05 (PDF) vom 09.09.05



Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Juli 2005 angenommen.

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (KOM (2004) 0864 - C6-0180/2005 - 2004/0290(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

  • - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2004) 0864)1,
  • - gestützt auf Artikel 71 Absatz 1, Artikel 80 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
  • - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0180/2005),
  • - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
  • - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0205/2005),

1. billigt den Abschluss des Protokolls;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China zu übermitteln.

1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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