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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 686/10 (PDF) vom 05.11.10



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
(EKFG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/3405 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) - Drucksache 17/3053 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.11.10 Initiativgesetz des Bundestages

1. § 4 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
    • aa) Nach dem Wort "Kernkraftwerken" werden die Wörter "in Deutschland" gestrichen.
    • bb) Nach dem Wort "Konzernobergesellschaften" werden die Wörter "in Deutschland" eingefügt.
  • b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    • aa) Nach dem Wort "Kernkraftwerken" werden die Wörter "in Deutschland" gestrichen.
    • bb) Nach dem Wort "Konzernobergesellschaften" werden die Wörter "in Deutschland" eingefügt.

2. Die Anlage zu § 6 Satz 3 (Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds") wird wie folgt geändert:

  • a) In der Vorbemerkung werden in Satz 1 nach dem Wort "Energiekonzept" die Wörter "- Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung -" gestrichen.
  • b) Die Erläuterungen zu Titel 683 01 - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien - werden wie folgt gefasst:
    Bezeichnung1.000 €
    1. Anwendungsorientierte Forschung31.000
    2. Grundlagenforschung9.000
    Zusammen40.000".
  • c) Die Erläuterungen zu Titel 683 02 - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz - werden wie folgt gefasst:
  • d) Die Erläuterungen zu Titel 686 03 - Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung - Energieeffizienzfonds - werden wie folgt gefasst:
    Bezeichnung1.000 €
    1. Anwendungsorientierte Forschung22.000
    2. Grundlagenforschung6.000
    Zusammen28.000
  • e) Der Titel 687 01 - Internationaler Klima- und Umweltschutz - wird wie folgt geändert:
    • aa) Folgender neuer Haushaltsvermerk Nummer 1 wird vorangestellt:

      Erläuterungen:

      • 1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
      • 2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlichkeitsarbeit
      • 3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z.B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU.
      • 4. Förderung von Energiemanagementsystemen.
      • 5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze.
      • 6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse.
      • 7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien gemäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bundesregierung.
      • 8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnahmen.

      Haushaltsvermerk:

      1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 950.000 T€ gesperrt.

      Haushaltsjahr 2012 25.000 T€
      Haushaltsjahr 2013 295.000 T€
      Haushaltsjahr 2014 295.000 T€
      Haushaltsjahr 2015 195.000 T€
      Haushaltsjahr 2016 95.000 T€
      Haushaltsjahr 2017 45.000 T€

      Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

    • bb) Der bisherige Haushaltsvermerk Nummer 1 wird Nummer 2.
    • cc) Die Erläuterung zu Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

      Erläuterungen:

      2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90% ODA-anrechenbar sein.


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