umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 687/1/04 vom 25.10.04



Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen teilzunehmen SEK(2004) 1062 endg.; Ratsdok. 12063/04


Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Ausschuss für Kulturfragen
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR- sichts der subsidiären Kompetenzen der Europäischen Union im Kulturbereich die Erteilung eines umfassenden Mandats an die Kommission durch den Rat der Europäischen Union nicht gerechtfertigt erscheint. Er erkennt jedoch an, dass von der UNESCO-Konvention als einem gemischten Abkommen auch Politikbereiche erfasst werden, die auch oder ausschließlich in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen und bei denen die Gemeinschaft zur Verwirklichung einer vom EGV vorgesehenen gemeinsamen Politik Rechtsnormen erlassen hat. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind die Mitgliedstaaten weder einzeln noch gemeinsam berechtigt, mit Dritten Verpflichtungen einzugehen, die diese Normen beeinträchtigen.
  • 2. Der Bundesrat bekräftigt daher, dass eine eventuelle Mandatserteilung an die Kommission sich ausschließlich auf die Gegenstände beschränken muss, die in die gemeinschaftliche Zuständigkeit fallen. Aus der Erteilung eines Mandats darf sich keine Verschiebung des Kompetenzgefüges zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ergeben. Eine Kompetenzerweiterung der Gemeinschaft im Kulturbereich muss ebenso ausgeschlossen sein wie eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten.
  • 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei einer eventuellen Mandatserteilung an die Kommission darauf hinzuwirken, dass die an die Kommission zu richtenden Verhandlungsdirektiven so präzisiert werden, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
  • 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer gemeinsamen Verhandlungsführung von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten erforderlich ist. Er fordert die Bundesregierung auf, die Länder in geeigneter Weise in den Abstimmungsprozess einzubeziehen.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.