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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 688/11 (PDF) vom 04.11.11



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/7520 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit - Drucksache 17/7275 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 25.11.11
Erster Durchgang: Drucksache. 464/11 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
    • aa) § 100 wird wie folgt geändert:
      • aaa) In Absatz 2 wird nach den Wörtern "in den Absätzen 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
      • bbb) In Absatz 8 Nummer 3 werden nach den Wörtern "bei der Beschaffung von Informationstechnik oder Telekommunikationsanlagen" die Wörter "zum Schutz wesentlicher nationaler Sicherheitsinteressen" eingefügt.
    • bb) In § 100a Absatz 1 wird nach den Wörtern "über die in § 100 Absatz 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
    • cc) In § 100b Absatz 1 wird nach den Wörtern "über die in § 100 Absatz 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
  • b) Nummer 7 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

    "b) In § 115 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter "zwei Kalendertage" durch die Wörter "fünf Werktage" ersetzt."

2. In Artikel 2 werden nach der Nummer 2 die folgenden Nummern 3 bis 6 angefügt:

  • "3. § 7 wird wie folgt geändert:
    • a) In Absatz 5 wird in Satz 1 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" und wird in Satz 2 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort "Straßenfahrzeugs" ersetzt.
    • b) In Absatz 6 Nummer 2 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
  • 4. In § 29 Absatz 2 wird in Satz 3 und 4 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" jeweils durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
  • 5. Anhang 4 wird wie folgt geändert:
    • a) In der Bezeichnung wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
    • b) In der Bezeichnung der Tabelle 3 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
  • 6. Anhang 5 wird wie folgt geändert:
    • a) In der Bezeichnung wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
    • b) In Nummer 1 wird jeweils das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort "Straßenfahrzeugs" ersetzt.
    • c) In Nummer 2 Satz 2 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeuge" durch das Wort "Straßenfahrzeuge" ersetzt."

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