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Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
(2. NamÄndVwV)

917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013

A

  • 1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Nummer 1 (Nummer 13 NamÄndVwV)

Nummer 1 ist zu streichen.

Begründung:

Die Änderung würde zu einer erheblichen Erschwerung des Verwaltungsverfahrens führen. Während bisher nur zu ermitteln ist, ob der Beteiligte einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, würde die geänderte Fassung dazu führen, dass zusätzlich ermittelt werden müsste, ob der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union hat.

B

  • 2. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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