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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 704/1/05 vom 14.11.05



Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Erste Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

A


Der federführende Agrarausschuss und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfehlen dem Bundesrat
für den Fall, dass der Bundesrat der Verordnung in BR-Drucksache 703/05 (PDF) auf der Grundlage der unter Ziffer 1. der BR-Drucksache 703/1/05 wiedergegebenen Fassung zustimmt,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 4, Satz 5), Nr. 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In Nummer 1 Buchstabe b ist § 4 Abs. 4 wie folgt zu ändern:
    • aa) Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
      • aaa) In Nummer 3 ist die Angabe " § 6 Abs. 4" durch die Angabe " § 6 Abs. 2" zu ersetzen.
      • bbb) Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:

        4. der nach Landesrecht zuständigen Stelle für diese Flächen die Düngebedarfsermittlung nach § 3 Abs. 1 und 2 und für die drei Jahre vor Antragstellung die Nährstoffvergleiche nach § 5 Abs. 1 vorliegen und die nach Landesrecht zuständige Stelle das Aufbringen in der vorgesehenen Höhe genehmigt; die nach Landesrecht zuständige Stelle hat bei ihrer Entscheidung die Bewirtschaftungsziele im Sinne der §§ 25a bis 25d, 32c und 33a des Wasserhaushaltsgesetzes einzubeziehen,

    • bb) Satz 5 ist wie folgt zu fassen:

      Bei der Weidehaltung angefallener Stickstoff (Nährstoffausscheidung) ist anteilig anzurechnen.

  • b) Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

    '2. § 10 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

    "5. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 einen Stoff, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft oder Düngemittel aufbringt," '

Begründung

Folgeänderungen aus der parallel erfolgenden Neufassung der Düngeverordnung (BR-Drs. 703/05 (PDF) ) im Rahmen des Bundesratsverfahrens.

B

Der Gesundheitsausschuss hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.


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