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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 709/10/11 vom 14.12.11



Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)

In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:

'10a. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 1 wird nach der Angabe "WW Westerwald in Montabaur" die Angabe "WZ Wetzlar, Stadt" eingefügt.
  • b) In Nummer 2 wird die Angabe "WZ Wetzlar Lahn-Dill-Kreis" gestrichen.'

Begründung:

Die Stadt Wetzlar wird Träger einer eigenen Zulassungsbehörde. Mit dem vorliegenden Antrag wird dem Rechnung getragen.


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