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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 713/09 (PDF) vom 10.09.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 016/13985, 016/13994 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksache 016/13923 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Artikel 1 § 7 wird wie folgt gefasst:"

    § 7 Kompetenzerweiterungsklauseln

    • 1. Der deutsche Vertreter im Rat darf einem Beschlussvorschlag gemäß Artikel 83 Absatz 1 Unterabsatz 3 oder Artikel 86 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur zustimmen oder sich bei einer Beschlussfassung enthalten, nachdem hierzu ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes in Kraft getreten ist. Ohne ein solches Gesetz muss der deutsche Vertreter im Rat den Beschlussvorschlag ablehnen.
    • 2. Absatz 1 gilt entsprechend für Satzungsänderungen gemäß Artikel 308 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union."
  • 2. Artikel 1 § 12 wird wie folgt geändert:
    • a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

      "Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat in Angelegenheiten dieses Gesetzes umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten."

    • b) Nach Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

      "Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag und den Bundesrat über einen Vorschlag der Europäischen Kommission nach Artikel 81 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union."


Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages


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