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Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

916. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2013

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, auch zu dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

i) Verfassungsbeschwerde des Herrn B. und weiterer Beschwerdeführer betreffend Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament

gegen

§ 2 Absatz 7 EuWG in der am 10. Oktober 2013 in Kraft getretenen Fassung (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d des Fünften Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 7. Oktober 2013, BGBl. I, S.3749)

wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 38 Absatz 1 GG

- 2 BvR 2238/13 -


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