umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 729/16(B) HTML PDF vom 10.02.17



Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM (2016) 755 final; Ratsdok. 14822/16

Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, und hier insbesondere der KMU, durch eine Minimierung der mehrwertsteuerlichen Pflichten im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zu gewährleisten.
  • 2. Der Vorschlag ist Teil des Legislativpakets zur Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern (Businessto-Consumer). Gegen dieses Legislativpaket bestehen grundsätzliche Bedenken; insoweit wird auf die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (BR-Drucksache 728/16 (PDF) ) verwiesen.
  • 3. Die Notwendigkeit der Einrichtung eines automatischen Zugangs für die Kommission auf in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem MiniOne-Stop-Shop (MOSS)-Verfahren gespeicherte Informationen vermag der Bundesrat nicht zu erkennen. Die Begründung der Kommission, der Zugang sei für die Erhebung von statistischen Daten erforderlich, ist wenig überzeugend, da diese Daten bei Bedarf auch von den Mitgliedstaaten übermittelt werden könnten. Ein direkter Datenzugriff der Kommission ginge daher über das nötige Maß hinaus. Der Bundesrat sieht im Übrigen auch keinen Bedarf für einen direkten Datenzugriff, weil die Kommission im Besteuerungsverfahren keine Zuständigkeit besitzt.
  • 4. Vor dem Hintergrund der Steueraufsicht und der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs erscheint es dem Bundesrat nicht sinnvoll, dass behördliche Ermittlungen (Prüfungsmaßnahmen bei dem Unternehmer) grundsätzlich dem Mitgliedstaat der Identifizierung vorbehalten sind bzw. weitestgehend dessen Zustimmung voraussetzen. Damit wäre die Sicherung des inländischen Steueraufkommens von den Ermittlungen bzw. Genehmigungen anderer Mitgliedstaaten abhängig.
  • 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene die vorstehenden Bedenken aufzugreifen.
  • 6. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.