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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 740/17 (PDF) vom 06.12.17



Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat

Freistaat Thüringen Erfurt, 6. Dezember 2017
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 963. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2017 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat steht dem deutschen Abstimmungsprozess bei der Entscheidung auf EU-Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat kritisch gegenüber.
  • 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Entscheidung zu Glyphosat auf der Grundlage des von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden ist und dieser Prüfbericht im Falle einer erneuten EU-Genehmigung Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität verlangt.
  • 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spezielle Anwendungsregelungen mit der Zulassung einzuführen, die den notwendigen Schutz der Biodiversität gewährleisten.
  • 4. Der Bundesrat fordert zudem, dass Glyphosatmittel in den folgenden Bereichen nicht mehr verwendet werden:
    • a) im Haus- und Kleingartenbereich,
    • b) an öffentlichen Verkehrsflächen,
    • c) in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Grünanlagen,
    • d) bei der Vorerntebehandlung (Sikkation).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Am 27. November 2017 hat ein von der Europäischen Kommission eingerichteter Berufungsausschuss bestehend aus Vertretern der Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit (18 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) entschieden, dass Glyphosat für weitere fünf Jahre zugelassen wird. Die Europäische Kommission ist gemäß der EU-Rechtsvorschriften dadurch verpflichtet worden, rechtzeitig vor Ablauf der derzeitig noch bestehenden Zulassung am 15. Dezember 2017 die Zulassung des Pestizids Glyphosat zu verlängern. Dies macht einen Aktionsplan zur Reduzierung des Einsatzes von Glyphosat auf nationaler Ebene erforderlich.


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