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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 743/2/11 vom 15.12.11



Antrag der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)

Punkt 2 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung darin, eine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze darf auch zukünftig nicht in Gefahr geraten. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass angesichts der aktuell fragilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der europäischen Schuldenkrise von einer verlässlichen und kontinuierlichen Finanz- und Haushaltspolitik eine stabilisierende Signalwirkung ausgeht.
  • 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bund unbeschadet weiterhin dringender Konsolidierungserfordernisse die Ausgaben für Investitionen verstärkt hat.
  • 3. Im Vollzug des Haushalts sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um weitere Entlastungen für den Bundeshaushalt zu erreichen, damit der derzeitige Rahmen für die Nettokreditaufnahme nicht ausgeschöpft werden muss.
  • 4. Der Bundesrat bekräftigt seine zur Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes für die im Rahmen der Föderalismusreform entfallenen Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen nach dem Jahr 2013 vertretene Position. In den jeweiligen Aufgabenbereichen besteht nach wie vor erheblicher Finanzierungsbedarf, der zumindest eine Beibehaltung des bisherigen Ausgleichsvolumens erforderlich macht. Im Interesse der Planungssicherheit sollten die Gespräche alsbald abgeschlossen und die notwendigen Regelungen getroffen werden.

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