umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 744/1/11 vom 14.12.11



Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Punkt 4 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen, gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel:

Zu Artikel 1 (§ 3 Absatz 1a - neu - PflSchG)

In Artikel 1 ist in § 3 nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

  • (1a) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und unter Berücksichtigung des Anhangs III der Richtlinie 2009/128/EG Kriterien festzulegen, mit Hilfe derer die Erfüllung der Anforderungen des integrierten Pflanzenschutzes gemäß Absatz 1 Nummer 1 durch die zuständigen Behörden festgestellt werden kann."

Begründung:

Entsprechend Artikel 14 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden müssen ab dem Jahr 2014 alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes verbindlich anwenden. Diese Forderung läuft weitgehend ins Leere, wenn dies lediglich durch Anordnungen der zuständigen Behörde im Einzelfall (gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3) durchgesetzt werden kann.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass nicht alle Maßnahmen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und nicht alle allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes vollständig durch Verordnung normiert werden können, es sollte durch Verordnung aber zumindest ein Kriterienkatalog definiert werden, der eindeutig erkennen lässt, ob von einer Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes auszugehen ist.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.