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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 753/1/04 vom 25.10.04



Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Erstes Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

A.

  • 1.


    Der Verkehrsausschuss
    empfiehlt dem Bundesrat,
    zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

  • 2. Ferner empfiehlt der Verkehrsausschuss dem Bundesrat, die folgende Entschließung zu fassen:
    • a) Der Bundesrat begrüßt die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit denen eine Mautbefreiung für Hilfstransporte eingeführt und der 1. Januar 2005 als Starttermin der LkwMaut festgelegt werden soll.
    • b) Die Anzahl der eingebauten Fahrzeuggeräte entspricht derzeit noch nicht den Erwartungen. Der Bundesrat erinnert daran, dass nach der Vereinbarung vom 29. Februar 2004 mindestens 500.000 Geräte zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Bundesrat unterstützt in diesem Zusammenhang den gemeinsamen Aufruf von Toll Collect und Verkehrsund Wirtschaftsverbänden zum zügigen Einbau der On-Board-Units vom 27. August 2004.
    • c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen reibungslosen Beginn der Mauterhebung zum 1. Januar 2005 sicherzustellen, damit keine Verkehrsbehinderungen durch Warteschlangen an den Standorten der Einbuchungsterminals entstehen und es nicht zu Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz kommt.
    • d) Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, auf Grund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr und entsprechend den übereinstimmenden Beschlüssen von Deutschem Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein jährliches Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei der Europäischen Kommission für den Abschluss des Beihilfeverfahrens einzusetzen.
    • e) Der Bundesrat fordert ferner die Bundesregierung auf, vom Toll Collect Konsortium den vollen Schadensersatz zu erlangen, der aus den Verzögerungen und Vertragsverletzungen bei der Mauteinführung entstanden ist.

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