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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 760/1/10 vom 03.12.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

A

  • 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

  • 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
    • a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich deutliche wirtschaftliche Erholungstendenzen zeigen, die nach der gravierenden Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise den öffentlichen Haushalten dazu verhelfen, allmählich zur Normalität zurückzukehren. Im Bundeshaushalt für 2011 werden die aufgrund der konjunkturellen Aufwärtsbewegung rückläufigen Belastungen sowohl auf der Einnahmenseite als auch insbesondere in konjunkturbeeinflussten Ausgabenbereichen zu Recht dazu eingesetzt, die Neuverschuldung abzusenken. Auch dem zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze erforderlichen Konsolidierungspfad wird Rechnung getragen.
    • b) Der Bundesrat erkennt an, dass es dem Bund unbeschadet der dringenden Konsolidierungserfordernisse gelungen ist, die Ansätze für gesamtstaatlich wichtige Investitionen auf einem hohen Niveau zu halten.
    • c) Der Bundesrat erwartet, dass der Bund bei seinen haushalts- und finanzpolitischen Maßnahmen den Ländern den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots nicht erschwert.
    • d) Der Bundesrat erwartet, dass im Vollzug des Haushalts, insbesondere vor dem Hintergrund einer besser als bisher erwartet laufenden konjunkturellen Entwicklung, weitere Entlastungen für den Bundeshaushalt erreicht werden und daher der derzeitige Rahmen für die Nettokreditaufnahme nicht ausgeschöpft wird.

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