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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 763/1/05 vom 14.11.05



Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:


Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
Ein politischer Rahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik
KOM (2005) 474 endg.; Ratsdok. 13143/05

A


Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Rechtsausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission als sektorübergreifende politische Maßnahme im Bereich des verarbeitenden Gewerbes eine "Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen" plant. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine effektive Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum von großer Bedeutung für die Industrie ist. Soweit allerdings die Kommission die geplante Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (KOM (2005) 276 endg.; Ratsdok. 11245/05) erwähnt, ist - erneut - darauf hinzuweisen, dass für diese Richtlinie keine Zuständigkeit der EG besteht. Insoweit wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Richtlinie Bezug genommen (vgl. BR-Drucksache 600/05(B) HTML PDF vom 23. September 2005).

    Der Bundesrat begrüßt auch, dass die Kommission als weitere wichtige Maßnahme die Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften hervorgehoben hat, und weist in diesem Zusammenhang auf seinen ausführlichen Beschluss zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" hin (vgl. BR-Drucksache 286/05(B) HTML PDF vom 8. Juli 2005).

B

  • 2.


    Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik,
    der Gesundheitsausschuss,
    der Ausschuss für Kulturfragen,
    der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss
    empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.


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