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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 765/1/13 vom 06.12.13



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -

918. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2013

A

  • 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

B

  • 2. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Staatsminister Helmut Brunner (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.

C

  • 3. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat außerdem, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes als besonders eilbedürftig zu bezeichnen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Um insbesondere den Ländern, die derzeit am EU-Schulobstprogramm teilnehmen oder dies für das Schuljahr 2014/15 beabsichtigen, den Zugang zum erhöhten Kofinanzierungssatz zu sichern, ist das Bundesgesetz umgehend zu ändern.


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