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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 767/2/11 vom 08.02.12



Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

Punkt 73 der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG ergänzend wie folgt beschließen:

Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung:

  • 1. Ziffer 22 ist um folgenden Satz zu ergänzen:
    • 'Sofern allerdings die Implementierung der Förderung von Masterstudierenden durch ein Darlehensprogramm in "ERASMUS für ALLE" unumgänglich werden sollte, ist es unbedingt notwendig, die entstehenden Darlehensrückzahlungen der Studierenden deren späterer Einkommenssituation anzupassen.'
  • 2. Nach Ziffer 22 sind folgende Ziffern einzufügen:

    '22

    • a. Der Bundesrat fordert, dass verstärkt auf die Möglichkeit einer sozialen Staffelung der Stipendien hingewiesen wird. Im bisherigen Programm war es den Hochschulen zwar auch schon möglich, eine soziale Staffelung der Stipendien vorzunehmen, allerdings wurde von diesem Instrument zur Gleichstellung sozial schwächer ausgestatteter Studierender kaum Gebrauch gemacht. Deshalb ist es für eine künftige, stärkere Partizipation dieser Gruppe an den Austauschprogrammen notwendig, diese Alternative im Programm "ERASMUS für ALLE" auch als gesamtgesellschaftliches Ziel im Sinne der Europa-2020- Strategie deutlich zu formulieren.22
    • b. Der Bundesrat plädiert dafür, dass eine Förderung von kürzeren (Studien-)Aufenthalten, z.B. in der Form von Teilnahmen an sogenannten "Sommer Akademien" an Hochschulen, möglich wird. Es handelt sich hier häufig um vier- bis achtwöchige Auslandsaufenthalte für Studierende und Nicht-Studierende. Das Angebot diesbezüglich wurde in den letzten Jahren von den Hochschulen stark ausgebaut und stellt eine Alternative für Personen dar, die die Zeit zwischen Bachelor- und Masterstudium sinnvoll nutzen möchten, aber vorübergehend nicht immatrikuliert sind. Eine solche Förderung unterstützt außerdem auch die Partizipation von Personen, denen eine Teilnahme an den üblichen Programmen, verbunden mit längeren Auslandsaufenthalten, aufgrund ihrer familiären Situation bisher nicht möglich war, z.B. junge Mütter oder Personen mit pflegebedürftigen Verwandten.

    Gleichzeitig wird damit die gewünschte Modernisierung des Bildungssystems vorangetrieben, indem innovative Ansätze der Bildungsinstitutionen für Studienauslandsaufenthalte gefördert werden.

    Diese Möglichkeiten sind im vorliegenden Entwurf der Kommission nicht vorgesehen.'


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