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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 769/07 (PDF) vom 02.11.07



Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Bereich "Steuerharmonisierung")

  • 839. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 30. November 2007:

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um drei neue Themen im Bereich "Umsatzsteuerharmonisierung" der Ratsarbeitsgruppe "Steuerharmonisierung" ergänzt worden.

Da der Benennungszeitraum für den gesamten Bereich "Steuerharmonisierung" abgelaufen ist, stehen somit folgende Themen bzw. Arbeitsgruppen zur Neubenennung an:

Gremien des Rates

1. Gruppe "Steuerharmonisierung"

Umsatzsteuerharmonisierung

  • a) Steuerharmonisierung
  • b) Beseitigung der Steuergrenzen (neuer Themenbereich)
  • c) Sonstige Richtlinien
  • d) Regelungen zum Steuervollzug (neuer Themenbereich)
  • e) Umsatzsteuerbetrug (neuer Themenbereich)

Direkte Steuern

  • f) Gewinnermittlungsrichtlinie
  • g) Körperschaftsteuer
  • h) Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie

Verkehrsteuern

  • i) Kraftfahrzeugsteuer

Sonderverbrauchsteuern

  • j) Mineralöl
  • k) Alkohol - Spirituosen
  • l) Bier - Wein
  • m) Sonstige Verbrauchsteuern

Gremien der Kommission

2. Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer

3. Arbeitsgruppe I (Mehrwertsteuer)

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Themenbereiche und die beiden Arbeitsgruppen jeweils eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste B) benennen.

Die Benennungen werden zum 1. Januar 2008 wirksam.


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