umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 827/1/07 vom 07.12.07



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG) - Antrag der Länder Hessen und Thüringen -

840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007

A.

  • 1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - ( § 129 Abs. 1 StGB), Nr. 2 Buchstabe a (§ 129a Abs. 5 Satz 2 StGB)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

  • a) Nach Nummer 1 ist folgende Nummer 1a einzufügen:

    "1a. In § 129 Abs. 1 werden die Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer" gestrichen."

  • b) Nummer 2 Buchstabe a ist wie folgt zu fassen:

    "a) In Satz 2 werden die Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer" gestrichen."

Folgeänderungen:

  • a) Das Vorblatt ist wie folgt zu ändern:
    • aa) Unter "B. Lösung" ist der zweite Spiegelstrich wie folgt zu fassen:
      • "- Wiederherstellung der Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung im Rahmen von § 129 Abs. 1 und § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB."
    • bb) Unter "D. Finanzielle Auswirkungen" "2. Vollzugsaufwand" sind die Wörter "des Straftatbestands des § 129a Abs. 5 StGB" durch die Angabe "von § 129 Abs. 1 und § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB" zu ersetzen.
    • b) Die Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a ist auf Artikel 1 Nr. 1a zu erstrecken und die Überschrift daher wie folgt zu fassen:
      • "Zu Nummer 1a ( § 129 Abs. 1 StGB) und Nummer 2 Buchstabe a (§ 129a Abs. 5 Satz 2 StGB)"

Begründung (nur für das Plenum):

Durch Streichen der Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer" in § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB wird die früher geltende Regelung (§ 129a Abs. 3 StGB a.F.) vollständig wieder hergestellt. Es erscheint geboten, die Wiedereinführung der Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung - wie im früher geltenden Recht - auch für § 129 StGB vorzusehen.

B.

  • 2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsminister Jürgen Banzer (Hessen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.