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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 842/1/08 vom 04.12.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

A.

  • 1. Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 4 und 5 (Position Pentosanpolysulfat der Anlage 1 AMVV)

Artikel 1 Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:

  • "4. Die Position "Pentosanpolysulfat - zur Anwendung beim Hund -" wird wie folgt gefasst:

    "Pentosanpolysulfat - zur oralen und parenteralen Anwendung -"."

Folgeänderung:

In Artikel 1 Nr. 5 ist die Position "Pentosanpolysulfat" zu streichen.

Begründung

Nur Humanarzneimittel zur oralen und parenteralen Anwendung sollen der Verschreibungspflicht neu unterstellt werden.

Zur Folgeänderung:

Die Position erübrigt sich wegen der Neuregelung in Artikel 1 Nr. 4.

B.

  • 2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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