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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 847/03(B) HTML PDF vom 19.12.03



Beschluss des Bundesrates
Honigverordnung
(HonigV)

Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. Dezember 2003 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.


Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,

  • a) die Forschung zu verstärken, um einfache und kostengünstige Nachweismethoden
    • - für die Herkunft von "gefiltertem Honig" und
    • - für die Verschneidung von Honig mit "gefiltertem Honig" zu entwickeln,
  • b) spätestens 2 Jahre nach Erlass der neuen Verordnung zu berichten,
    • - welche Methoden geeignet sind, die Herkunft von "gefiltertem Honig" bzw. die unerlaubte Vermischung von Honig mit "gefiltertem Honig" sicher zu erkennen,
    • - welche Auswirkungen die Einführung der neuen Verkehrsbezeichnung "gefilterter Honig" auf die Produktion und den Absatz von deutschem Honig hat.

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