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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 850/07 (PDF) vom 30.11.07



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 126. Sitzung am 15. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses -

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes - Drucksachen 016/6292, 016/6570(neu) - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Als Nummer 1 wird folgende Regelung eingefügt:

    "1. In § 27 Satz 3 wird das Wort "unverzüglich" durch die Angabe "in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 spätestens nach zwei Tagen und in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 spätestens nach dreißig Tagen" ersetzt."

  • b) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden Nummern 2 und 3.


Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 547/07 (PDF)


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