umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 854/7/11 vom 08.02.12



Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Punkt 26 der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummern 6 und 12 (§ 5 Absatz 3 Satz 2 und § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In Nummer 6 sind in § 5 Absatz 3 Satz 2 die Wörter "mindestens 25 Prozent" durch die Wörter "mindestens 10 Prozent" zu ersetzen.
  • b) In Nummer 12 ist dem § 7 Absatz 5 Satz 2 folgende Nummer 3 anzufügen:

    "3. 10 000 Vollbenutzungsstunden, wenn die Kosten der Modernisierung mindestens 10 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen. Der Zuschlag ermittelt sich nach Absatz 4."

Begründung:

Die Definition des Modernisierungskriteriums wird in § 5 Absatz 3 dahingehend geändert, dass die Höhe der Kosten für die wesentlich die Effizienz bestimmenden Anteile von bislang mindestens 50 Prozent auf nun mindestens 25 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung gesenkt wird, um einen Zahlungsanspruch zu begründen. Hieraus resultieren unterschiedliche Förderdauern.

Um den Verlust von KWK-Standorten mit bereits vorhandenen Wärmesenken insgesamt zu vermeiden und insbesondere das mögliche Potenzial in der Industrie zu heben, ist diese Formulierung nicht ausreichend. Vielmehr sollte das Modernisierungskriterium in § 5 Absatz 3 analog zu § 7 Absatz 6 gestaltet werden, wonach eine solche schon dann zu bejahen wäre, wenn die Kosten der Nachrüstung mindestens 10 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen. Damit sollte eine Regelung zur Begrenzung der Förderdauer auf 10.000 Vollbenutzungsstunden in § 7 Absatz 5 einhergehen.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.