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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 857/2/08 vom 17.12.08



Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV

Punkt 35b der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu § 15 Satz 1

§ 15 Satz 1 ist wie folgt zu fassen:

  • "Diese Verordnung tritt am ... [einsetzen: "1. Januar 2009", wenn vor dem 31. Dezember 2008 verkündet worden ist; ansonsten einsetzen: "Tage nach der Verkündung"] in Kraft."

Begründung

Die Unternehmen der Mineralölbranche haben sich auf die Einführung der geänderten Kraftstoffqualitäten vorbereitet, so dass der Einführung zum 1. Januar 2009 nichts im Wege steht.


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