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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 877/05 (PDF) vom 15.12.05



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Statistik zur Informationsgesellschaft
(Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 8. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 16/248 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG) - Drucksache 016/40 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

  • 1. In § 1 werden die Wörter "sowie der Verordnung (EG) Nr. 1099/2005 der Kommission vom 13. Juli 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 (ABl. EU (Nr. ) L 183 S. 47)" durch die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung sowie den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften zur Durchführung dieser Verordnung" ersetzt.
  • 2. In § 2 Satz 1 werden die Wörter "Einzelpersonen und" gestrichen und nach dem Wort "Haushalten" die Wörter "und den in diesen Haushalten lebenden Personen" eingefügt.
  • 3. In § 2 Satz 2 wird das Wort "Zufallsverfahren" durch das Wort "Verfahren" ersetzt.
  • 4. § 6 wird wie folgt gefasst:

    § 6 Übermittlungsregelung

    Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen."


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