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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 893/05 (PDF) vom 15.12.05 AS



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 8. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund de Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziale - Drucksache 16/253 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/162 - in der nachstehenden Fassung angenommen:

Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert durch... (BGBl. I S....), wird wie folgt geändert:

  • 1. In § 6b Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe " § 46 Abs. 5 bis 9" durch die Angabe " § 46 Abs. 5 bis 7" ersetzt.
  • 2. § 46 wird wie folgt geändert.
    • a) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

      (6) Der Bund trägt in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 vom Hundert der in Absatz 5 genannten Leistungen."

    • b) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

      (7) Der Anteil des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 ab dem Jahr 2007 wird durch Bundesgesetz geregelt."

    • c) Die Absätze 8 und 9 werden aufgehoben.
    • d) Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 8 und wie folgt geändert: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
  • 3. Die Anlage zu § 46 Abs. 9 wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Fristablauf: 05.01.06
Erster Durchgang: Drucksache. 742/05 (PDF)


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