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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 894/05(B) HTML PDF vom 10.02.06



Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006 - 2007 KOM (2005) 604 endg.; Ratsdok. 15144/05

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung der Kommission vorgestellten Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen, wie sie der Europäische Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen (Disability Action Plan - DAP) vorsieht, dessen Maßnahmen nunmehr für die zweite Phase (2006 bis 2007) anstehen.
  • 2. Der Bundesrat begrüßt es, dass nach der EU-Strategie eine aktive Eingliederung von Menschen mit Behinderungen angestrebt werden soll (Mainstreaming).
  • 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der EU, dass auch in Anbetracht der derzeitigen demografischen Situation das wirtschaftliche Potenzial behinderter Menschen und der Beitrag, den sie zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum leisten können, künftig umfassender als bisher genutzt werden muss.
  • 4. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung der EU, dass auf nationaler Ebene Aktionen zur weiteren Unterstützung der Erwerbsbeteiligung behinderter Menschen und zur Förderung eines aktiven Alterns erforderlich werden um vor allem die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen zu vermeiden. Außerdem muss die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung noch stärker bekämpft werden.
  • 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der EU, dass auf die Bedürfnisse behinderter Menschen zugeschnittene neue Produkte und Dienstleistungen neue Märkte eröffnen und damit zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Die Erschließung dieser Marktpotenziale ist primäre Aufgabe der Wirtschaft. Die staatlichen Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet sein, dass die Unternehmen die entsprechenden Marktchancen auch nützen können.
  • 6. Die Bundesregierung wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass in zukünftige Strategien und Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen Ausführungen über die Lebenssituation behinderter Frauen, Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen sowie die Grundsätze des Gender Mainstreaming aufgenommen werden.

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