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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 903/08 (PDF) vom 28.11.08



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/10897 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge - Drucksache 016/10388 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

    Artikel 2

    Nach § 14 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... ) geändert worden ist, wird folgender § 14a eingefügt:"

    § 14a Durchführung von Beihilfeverfahren

    Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung von Beihilfeprogrammen des Bundes nach

    • 1. der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "Deminimis"-Beihilfen (ABl. EU (Nr. ) L 379 S. 5) und
    • 2. dem Abschnitt 8 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr. ) L 214 S. 3).

    Die Zuständigkeit des Bundesamtes nach Satz 1 umfasst sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beihilfegewährung.""

  • 2. Die bisherigen Artikel 2 und 3 werden die neuen Artikel 3 und 4.
  • Fristablauf: 19.12.08
  • Erster Durchgang: Drucksache. 556/08 (PDF)

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