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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 904/08 (PDF) vom 28.11.08



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/10899 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 016/10175 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
    • a) Nach der Angabe "Artikel 1" wird folgende Überschrift eingefügt:

      "Änderung des Straßenverkehrsgesetzes".

    • b) In Nummer 2 wird § 23 Abs. 1 wie folgt geändert:
      • aa) Die Wörter "gewerbsmäßig feilbietet" werden gestrichen.
      • bb) Vor dem Wort "obwohl" werden die Wörter "gewerbsmäßig feilbietet," eingefügt.
    • c) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

      5. In § 26 Abs. 2 werden die Wörter "das Kraftfahrt-Bundesamt" durch die Wörter "die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird" ersetzt."

    • d) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:

      6. In § 29 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

      "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Eintragungen wegen strafgerichtlicher Entscheidungen, die für die Ahndung von Straftaten herangezogen werden; insoweit gelten die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes.""

  • 2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

    "Artikel 1a
    Änderung des Aufenthaltsgesetzes

    § 87 Abs. 4 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

    • "Satz 1 gilt nicht für Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die nur mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden kann, sowie für Verfahren wegen einer Zuwiderhandlung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes oder wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung im Sinne des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.""
  • 3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
    • a) Nach der Angabe "Artikel 2" wird folgende Überschrift eingefügt:

      "Inkrafttreten".

    • b) Die Wörter "Artikel 1 Nr. 3 und 4 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft" werden durch die Wörter "Artikel 1 Nr. 3 und 4 und Artikel 1a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft" ersetzt.
  • Fristablauf: 19.12.08
  • Erster Durchgang: Drucksache. 348/08 (PDF)

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